Umstufung der Stichstraße nach Ofen (Gemeinde Neufraunhofen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö beschließend 2.8

Diskussionsverlauf

Der frühere Ortsteil Ofen der ehemaligen Gemeinde Holzhausen wurde im Zuge der Gemeindegebietsreform 1978 der Gemeinde Neufraunhofen zugeteilt (vgl. VN 297 Holzhausen). Die ca. 40 m lange Stichstraße ab der Gemeindeverbindungsstraße Schwaibacher Straße Richtung Ofen bis zur Gemeindegrenze Neufraunhofen (hier Gemarkung Vilslern) ist als ehemaliger Teil eines Eigentümerweges (Nr. 102 der Altgemeinde Holzhausen) zur Gemeindeverbindungsstraße aufzustufen.

Beschluss

Die gemeindeeigene Stichstraße nach Ofen (Gde. Neufraunhofen) nördlich der Fl.-Nr. 850/1 Gemarkung Holzhausen wird gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 46 Nr. 1 BayStrWG als bisheriger Teil eines früheren Eigentümerweges der Altgemeinde Holzhausen nunmehr als Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße Schwaibacher Straße (früher Mitter- und Oberschwaibacherstraße) aufgestuft. Da es sich hier um eine ausgebaute Teilstrecke handelt sowie auch im Eigentum des Marktes befindet und seither ebenfalls in der Baulast des Marktes liegt, ist hierfür keine Umstufungsvereinbarung erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.02.2025 13:12 Uhr