Sonderbaulastvereinbarung über die Änderung der Kreuzung Jungbräukurve


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 21.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 21.01.2025 ö 2

Diskussionsverlauf

Der Umbau der Jungbäukreuzung zu einem Kreisverkehr sowie alle damit zusammenhängenden Maßnahmen werden federführend durch den Markt Geisenhausen geplant und ausgeführt. Da auch eine Staatsstraße und zwei Kreisstraßen betroffen sind, erfolgt dies in enger Abstimmung mit dem Landkreis und der Straßenbauverwaltung des Staatlichen Bauamts Landshut. 
Durch die im Entwurf vorliegende und zwischen den Verwaltungen abgestimmte Vereinbarung übertragen der Landkreis und die Straßenbauverwaltung die Straßenbaulast für die Planung, den Grunderwerb und die Änderung auf den Markt. Außerdem werden auch die Baulast, die Unterhaltung, das Eigentum und die Verkehrssicherungspflicht für die Zeit nach Fertigstellung geregelt.
Die Bauarbeiten sollen im März beginnen. Vorab plant die Fa. BEU noch, ihre Nahwärmeleitung im Baufeld zu verlegen. Es ist mit erheblichen Verkehrseinschränkungen zu rechnen, Vollsperrungen des gesamten Kreuzungsbereichs sollen allerdings weitgehend vermieden werden. Dies gilt auch für den Gehsteigbereich und damit für den Schulweg der Kinder aus Feldkirchen.

Beschluss

Dem Abschluss der vorliegenden Sonderbaulastvereinbarung mit dem Freistaat Bayern und dem Landkreis Landshut wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2025 10:12 Uhr