Erhebung von Raumnutzungsgebühren von "Bunkerbands"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 06.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2025 ö 3

Diskussionsverlauf

Der „Bunker“ (das ehemalige Hilfskrankenhaus unter der großen Schulturnhalle) wird derzeit mit einem Kostenaufwand von ca. 300.000 € brandschutztechnisch saniert, damit die Nutzung verschiedener Räume für den Aufenthalt von Personen zulässig wird. Die jährlichen Unterhaltskosten für das ehem. Hilfskrankenhaus belaufen sich derzeit im Dreijahresdurchschnitt auf ca. 6.600 €, künftig schätzt der Kämmerer sie auf ca. 10.000 € jährlich.
Die Raumnutzungen durch die sogenannten „Bunkerbands“, die eine Abteilung des Förderkreis Junge Musik sind, erfolgen bisher kostenlos. Nach Art. 75 Abs. 3 der Gemeindeordnung ist die unentgeltliche Überlassung von Gemeindevermögen jedoch unzulässig, ausgenommen sie erfolgt in Erfüllung von Gemeindeaufgaben.
Bei den Bunkerbands ist allerdings keine Gemeinnützigkeit ersichtlich. Ohne den „Bunker“ müssten sie entweder ihre Instrumente in privaten Räumlichkeiten aufbauen oder Probenräume anmieten. 
Im Hinblick darauf sprechen sich die Fraktionen dafür aus, künftig von den Bunkerbands eine Nutzungsgebühr in Höhe von 10,00 € pro Quadratmeter pro Jahr zu erheben.

Beschluss

Für die Raumnutzung im ehemaligen Hilfskrankenhaus durch die sogenannten „Bunkerbands“ wird, beginnend ab dem 01.01.2026 eine Nutzungsgebühr in Höhe von 10,00 € pro Quadratmeter Raumfläche pro Jahr erhoben. Die Gebühr gilt einheitlich für Probenräume und Lagerräume und ist jährlich im Voraus zu zahlen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die GR Hohnl und Peter Wolfsecker beteiligen sich entsprechend Art. 49 GO, § 28 Abs. 2 GeschO nicht an der Abstimmung.

Datenstand vom 28.05.2025 15:15 Uhr