Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 06.05.2025
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Die aktuellen Stromlieferverträge enden zum 31.12.2025, sodass die Stromlieferungen für die kommenden Jahre neu ausgeschrieben werden müssen.
In den letzten Jahren hatte sich der Markt Geisenhausen an den von Fa. Kubus in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag durchgeführten Bündelausschreibungen beteiligt.
Laut Rundschreiben des Bayerischen Gemeindetags vom 18.04.2024 hat sich dieser nach über 10 Jahren guter Zusammenarbeit mit der Kubus GmbH für eine Ausschreibung des Dienstleisters entschieden.
Über einen erneuten Wettbewerb sollte laut Bayerischem Gemeindetag insbesondere garantiert werden, dass das von einem Großteil der bayerischen Kommunen in Anspruch genommene Beschaffungsangebot die veränderten Energiemarktbedingungen bestmöglich berücksichtigt.
Nach einem intensiven Wettbewerb hat sich die Bayerischer Gemeindetag Kommunal GmbH, Tochtergesellschaft des Bayerischen Gemeindetags, nach den Wertungskriterien für die enPORTAL GmbH mit Sitz in Pronstorf, Schleswig-Holstein als neuen Partner zur Durchführung der Bündelausschreibungen entschieden.
Für die Teilnahme an der nächsten Bündelausschreibungsrunde ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit der enPORTAL GmbH und eine Bevollmächtigung erforderlich.
Außerdem sind der enPORTAL GmbH und der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH mitzuteilen, welche Vorgaben zur Strombeschaffenheit zu beachten sind.
Zur Auswahl stehen: Graustrom (Ökostromanteil ist bei jedem Stromlieferanten unterschiedlich), 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote oder 100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote.
Der Stromverbrauch aller gemeindlicher Abnahmestellen betrug im Jahr 2024 ca. 680.000 kwh; Auf Basis dieses Verbrauchs und anhand der Angaben von enPORTAL würden sich bei den beiden Varianten mit Ökostrom (Stand KW 12/2025) folgende Mehrpreise im Vergleich zum Graustrom ergeben:
- Ökostrom ohne Neuanlagenquote: ca. 816 € bis 1.380 € jährlich (je nach Bezugsjahr),
- Ökostrom mit Neuanlagenquote: zusätzlich ca. 140 € bis 350 € jährlich, aber: gegebenenfalls weitere Mehrkosten bezogen auf den Energiepreis, da sowohl die Anzahl der teilnehmenden Kommunen (und damit die ausgeschriebenen Strommengen) als auch die Bieterbeteiligung bei dieser Variante in der Regel deutlich geringer sind.
In den letzten Jahren hatte sich der Marktgemeinderat für Ökostrom ohne Neuanlagenquote entschieden. Aufgrund der zu erwartenden höheren Bieterbeteiligung schlägt die Verwaltung die Variante „Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ vor.
Die Kosten für die Ausschreibung werden bei ca. 2.035 € brutto liegen.
Beschluss 1
Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, mit der enPORTAL GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Beschaffung von elektrischer Energie und Gas über sein web-basiertes Beschaffungsportal enPORTAL connect abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH die Vollmacht gemäß Anlage zu erteilen, nach der sie die verfahrensleitenden Entscheidungen für die Bündelausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie ab dem 01.01.2026 im Rahmen der Vorgaben dieser Vollmacht und des freigegebenen Vergabekonzepts treffen darf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 3
Im Rahmen der anstehenden Bündelausschreibung für elektrische Energie haben die enPORTAL GmbH und die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH folgende Vorgaben zur Strombeschaffenheit zu beachten: Es soll 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 4
Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, nach Vorlage des mit der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH abgestimmten Vergabekonzepts innerhalb der in § 2 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages vorgesehenen Frist über die Freigabe des Vergabekonzepts zu entscheiden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 5
Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH wird angewiesen, unter Beachtung der abgestimmten Vergabekonzeption demjenigen Lieferanten den Zuschlag zu erteilen, der für das einschlägige Los/die Lose das jeweils preisgünstigste Angebot, welches die Gemeinde betrifft, unterbreitet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 6
Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, der enPORTAL GmbH für die Abfrage von Abnahmestellen und Verbrauchsdaten bei dem aktuellen Energielieferanten bzw. den Netzbetreibern eine Vollmacht zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.05.2025 15:15 Uhr