Fortschreibung Regionalplan - Neufassung Kapitel B VI Energie; Anpassung Kapitel B I Natur und Landschaft - Beteiligungsverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 06.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2025 ö 6

Diskussionsverlauf

Die zur Stellungahme vorliegende Fortschreibung des Regionalplans dient der Anpassung an die Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms Bayern vom 01.06.2023. Das betrifft insbesondere die Festlegung der Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen. Das Kapitel B VI Energie wird neu gefasst und das Kapitel B I Natur und Landschaft wird angepasst.
Durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) wird vorgegeben, welche Flächenanteile in den Bundesländern verbindlich für die Errichtung von Windenergieanlagen ausgewiesen werden müssen. Für Bayern sind dies 1,1 % der Landesfläche bis zum 31.12.2027. Dieser Beitrag muss von allen Planungsregionen geleistet werden. Angesichts des im WindBG festgelegten weiteren Flächenbeitragswertes bis zum 31.12.2032 von bayernweit 1,8 % der Landesfläche ist es das Ziel des Planungsverbandes Landshut, einen Flächenbeitragswert von 1,8 % plus X zu erreichen. Bei Nichterfüllung der Flächenbeitragswerte würde nach 2027 eine generelle Privilegierung der Windkraft im Außenbereich erfolgen. Im vorgelegten Entwurf sollen 160 Bereiche und damit 2,5 % der Regionsfläche als Vorranggebiete für Windenergieanlagen ausgewiesen werden.
Im Gemeindegebiet von Geisenhausen bzw. an der Grenze zum Gemeindegebiet sind acht Vorranggebiete für Windenergieanlagen geplant: LA32 Untergangkofen, LA34 Neutenkam, LA35 Lampeln, LA36 Aukam, LA37 Fimbach, LA38 Salksdorf, LA39 Diemannskirchen und LA42 Schwatzkofen.
Im Kapitel B I Natur und Landschaft des Regionalplans wird die Bedeutung der Wälder von einzigartig auf hoch herabgestuft. Ebenso wird die langfristige Erhaltung der größeren Waldkomplexe von einer herausragenden auf eine wichtige Bedeutung reduziert. Insgesamt wird im gesamten Kapitel die Bedeutung und der Schutz der Wälder zugunsten der Errichtung von Windenergieanlagen vermindert.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Fortschreibung des Regionalplans zur Kenntnis und beschließt, keine Stellungnahme abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.05.2025 15:15 Uhr