Leerrohrverlegung für Breitbanderschließung im Zuge der Sanierung von Mozart- und Lortzingstraße sowie grundsätzlich


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 19.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 19.01.2021 ö 5

Diskussionsverlauf

Die Mozartstraße und die Lortzingstraße sollen dieses Jahr saniert werden. Die Planung bezüglich Straße, Kanal und Wasserleitung wurde bereits im Gemeinderat vorgestellt und genehmigt. In diesem Zusammenhang ist die Frage aufgetreten, ob bei den Baumaßnahmen auch gleich vorsorglich ein Leerrohr für eine spätere Glasfasererschließung mit verlegt werden soll. Ein TK-Anbieter zeigt inzwischen Interesse, selbst Glasfaserleitungen mit zu verlegen, wenn ausreichend Interesse bei den Anwohnern besteht. Dazu wird demnächst eine Befragung der Anlieger erfolgen.
  1. Leerrohrverlegung im öffentlichen Straßengrund:
    Vom Beratungsbüro Corwese, das den Markt Geisenhausen in Sachen Breitbandausbau seit Jahren begleitet, wurde die Mitverlegung empfohlen, eine Vorplanung erstellt und eine Kostenschätzung übersandt. Für die Verlegung des Leerrohrs in öffentlichem Grund einschließlich der Abzweige für (ggf. spätere) Hausanschlüsse werden ca. 20.000 € zzgl. die Kosten für Tiefbauleistungen geschätzt.
    Zwischenzeitlich wurde auch noch die IST-Versorgung im besagten Bereich weitergehend analysiert. Nach Datenlage des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wären demnach im überwiegenden Teil der Mozartstraße und der gesamten Lortzingstraße 500 Mbit und mehr im Download verfügbar. Nur einige Anwesen an der Mozartstraße hätten „nur“ 30 – 100 Mbit. Diese Information wurde durch Corwese auf Nachfrage weiter anbieterbezogen konkretisiert und führt zu der Erkenntnis, dass eine gesetzliche Verpflichtung der Gemeinde zur Leitungsverlegung aufgrund der Vorschrift des § 77i Abs. 7 Telekommunikationsgesetz nicht besteht, weil eine bedarfsgerechte Versorgung existiert.
    Nichts desto trotz wird von Corwese im Hinblick auf künftigen Bedarfe empfohlen, Leerrohre für die Glasfasererschließung im öffentlichen Grund im Zuge der Baumaßnahme auf Kosten der Gemeinde vorausschauend verlegen zu lassen, sofern kein TK-Anbieter dies eigenwirtschaftlich tut. Dies spart Tiefbaukosten, die der teuerste Aspekt beim Breitbandausbau sind, reduziert damit die Ausbaukosten für einen TK-Netzbetreiber und die Glasfaser-Erschließung wird für einen Netzbetreiber attraktiver. Ferner kann die Leerrohrverlegung dazu beitragen, Aufbrüche der sanierten Straße zu vermeiden, falls einer der Anbieter in den nächsten Jahren die Glasfasererschließung vorhaben sollte.
  2. Leerrohr-Hausanschlüsse
    Sofern der Leerrohrverlegung im öffentlichen Grund zugestimmt wird, stellt sich dann noch die Überlegung, wie hinsichtlich der Schaffung von Leerrohr-Hausanschlüssen verfahren wird.
    Ob ein Hausanschluss tatsächlich gebaut wird, ist alleinige Entscheidung der Eigentümer, würde sich aber zumindest dort aufdrängen, wo sowieso der Wasserleitungs-Hausanschluss erneuert wird.
    Da für die Baumaßnahmen und insbes. die Leerrohrverlegung für eine spätere Glasfaserversorgung – im Gegensatz zu den in den Breitbandausbaumaßnahmen für unterversorgte Gebiete – keine staatliche Förderung gewährt wird, scheidet nach Auffassung der Verwaltung die komplette Kostentragung der Gemeinde für Hausanschlüsse aus.
    Somit kämen folgende Ansätze in Frage:
    - Vollständige Kostentragung durch die Grundstückseigentümer, entweder durch direkte Vereinbarung mit dem beauftragten Tiefbauunternehmen oder durch Weiterverrechnung der Kosten der Gemeinde,
    - Bezuschussung der von den Grundstückseigentümern zu tragenden Kosten durch die Gemeinde,
    - Beteiligung der Eigentümer an den Kosten des Hausanschlusses mit einer Pauschale oder nach individueller Ermittlung.
    Unabhängig von der Kostentragung ist zu berücksichtigen, dass mit der Verlegung von Leerrohren durch die Gemeinde und ggf. Herstellung von Hausanschlüssen keinerlei verbindliche Zusagen gegeben werden können, ob überhaupt oder ggf. wann ein TK-Anbieter tatsächlich jemals das gemeindliche Leerrohr anmietet und eine Glasfasererschließung durchführen wird.
    Die Verwaltung hält es für den sachgerechtesten Ansatz, dass bei nicht staatlich geförderter (d.h. außerhalb von Ausschreibungen für unterversorgte Gebiete) Leerrohrverlegung die Kosten der Hausanschlüsse ab Grundstücksgrenze komplett durch die Eigentümer zu tragen sind. Dies wird lt. Auskunft von Corwese auch andernorts so gehandhabt. Die Eigentümer können sich dann von der ausführenden Baufirma individuelle Angebote erstellen lassen und die Leistung ggf. direkt beauftragen und mit der Firma abrechnen.
  3. Grundsatzentscheidung für Leerrohrverlegung bei künftigen Straßensanierungen:
    Über die aktuell anstehende Straßensanierung hinaus ist weitergehend zu überlegen, ob künftig bei vergleichbaren Straßensanierungen der Gemeinde generell ein Leerrohr für eine spätere Glasfasererschließung mitverlegt werden soll.

Beschluss 1

Im Zuge der Sanierung der Mozartstraße und der Lortzingstraße wird in öffentlichem Grund bis zu den Grundstücksgrenzen ein Leerrohr für eine künftige Glasfasererschließung mitverlegt, sofern kein TK-Anbieter dies eigenwirtschaftlich durchführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Fischer beteiligt sich entsprechend Art. 49 GO, § 28 Abs. 2 GeschO nicht an der Beratung und Abstimmung.

Beschluss 2

Die Herstellung von Leerrohr-Hausanschlüssen im Zuge der Sanierung der Mozartstraße und der Lortzingstraße ist durch die Grundstückseigentümer direkt gegenüber der Baufirma zu beauftragen und zu bezahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Fischer beteiligt sich entsprechend Art. 49 GO, § 28 Abs. 2 GeschO nicht an der Beratung und Abstimmung.

Beschluss 3

Bei Sanierungsmaßnahmen im Bereich von Straßen, wo noch keine Glasfaser-Infrastruktur vorhanden ist, werden künftig durch die Gemeinde grundsätzlich Leerrohre im öffentlichen Straßengrund mitverlegt, sofern nicht ein TK-Anbieter die Baumaßnahme dazu nutzen möchte, eigenwirtschaftlich entsprechende Leitungen neu zu verlegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.02.2021 09:57 Uhr