Informationen
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 23.02.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat | Sitzung des Marktgemeinderates | 23.02.2021 | ö | 7 |
Diskussionsverlauf
Laut Stellungnahme der PI Vilsbiburg ist die Voraussetzung für den Erlass einer solchen Verordnung gegenwärtig als nicht gegeben zu bewerten. Die PI hat jedoch zugesagt, den Bereich forciert zu bestreifen.
In der letzten Bau- und Umweltausschusssitzung wurde erneut bekräftigt, dass auf unbebaute Grundstücke, die durch die Gemeinde Geisenhausen veräußert wurden, keine Aufschübe der Bauverpflichtung gewährt werden.
Aufstellung war in den Sitzungsunterlagen enthalten.
Für die Monate Januar und Februar 2021 werden in den Geisenhausener Einrichtungen in Abstimmung mit der AWO und der Kath. Pfarrkirchenstiftung die Gebühren wie folgt gehandhabt:
Für Kinder, die die Einrichtungen nicht besuchen oder im Rahmen der Notbetreuung bis zu maximal 5 Tage im Monat anwesend sind, sind keine Gebühren zu bezahlen. Das Land Bayern ersetzt den Gebührenausfall mit Pauschalbeträgen:
- 50 € für Kindergartenkinder, davon 30 % bzw. 15 € Eigenanteil der Kommune
(die 100 €-Grundförderung je Kindergartenkind läuft unverändert weiter),
- 300 € für Krippenkinder, davon 30 % bzw. 60 € Eigenanteil der Kommune,
- 100 € für Hortkinder, davon 30 % bzw. 30 € Eigenanteil der Kommune.
Für Kinder, die die Notbetreuung länger als 5 Tage im Monat beanspruchen, sind die normalen Gebühren zu bezahlen. Erstattungen durch das Land Bayern erfolgen hier nicht.
2014 erfolgte ein Grundsatzbeschluss zur Annahme von Spenden und Schenkungen. Übersicht war in den Sitzungsunterlagen enthalten.
Wird im September 2021 nach Abschluss des Umbaus in Betrieb gehen. Eine Vereinbarung mit der Arbeiterwohlfahrt über die Betriebsträgerschaft mit der AWO über die Betriebsträgerschaft ist in Vorbereitung. Inhaltlich wird sich diese an der im Jahr 2018 geschlossenen Vereinbarung orientieren. Grundlage ist der GR-Beschluss vom 12.06.2018.
Hierzu werden unterschiedliche Meinungen vertreten. Letztlich wird abgestimmt, ob eine 3-D-Animation vom Investor gefordert wird. Die Abstimmung endet 10 : 10, damit ist entschieden, dass die Animation nicht gefordert wird.
Es wird eine Arbeitsgemeinschaft nach dem KommZG gegründet. Insgesamt beteiligen sich 14 Kommunen aus dem südlichen Landkreis an der ILE.