Haushalt 2021 - Haushaltsplan, Haushaltssatzung und Finanzplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 20.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 3

Diskussionsverlauf

Der Haushaltsplan 2021 und der Finanzplan 2020 bis 2024 wurden nach hausinterner Vorbereitung in Sitzungen des Haushaltsausschusses am 25.02.2021 (Vermögenshaushalt und Finanzplan) und am 11.03.2021 (Verwaltungshaushalt und Änderungen Vermögenshaushalt) beraten. Kämmerer Beresowski informiert über die wichtigsten Eckdaten. Der Entwurf des Haushaltsplans sieht in Einnahmen und Ausgaben wie folgt aus:

Verwaltungshaushalt:        23.149.000 €; (Vorjahr: 21.763.000 €)
Vermögenshaushalt:         13.316.000 €; (Vorjahr: 18.069.000 €)
Gesamt:        36.465.000 €; (Vorjahr: 39.832.000 €)

Die aufgrund der Corona-Pandemie in sehr gekürzter Form oder gar nicht vorgetragenen Haushaltsreden von 1. Bürgermeister Reff und für die Fraktionen GR Vögl (CSU), GR Fischer (SPD/FBG/GRÜNE), GR Kletzmeier (FWG) und GRin Graf (JLG) sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

Die Haushaltssatzung wird vom Kämmerer in den wesentlichen Punkten verlesen.

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Markt Geisenhausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt 
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 23.149.000 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 13.316.000 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. (Hinweis: Aus der nicht ausgeschöpften Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2020 werden 1.000.000 € im Haushaltsjahr 2021 beansprucht).

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        350 v. H.
    b) für die Grundstücke (B)                                        350 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                350 v. H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.858.000 € festgesetzt.

§ 6
Keine weiteren Festsetzungen.

§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.

Beschluss 1

Die Haushaltssatzung 2021 mit Anlagen wird in der vorliegenden Form beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Finanzplan 2020 bis 2024 wird in der vorliegenden Form beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2023 16:05 Uhr