Festsetzung von Tempo-30-Zonen in Geisenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 18.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.05.2021 ö 2

Diskussionsverlauf

Bislang sind drei Bereiche im Markt Geisenhausen als Tempo-30-Zonen ausgewiesen (Pfarrfeld, Feldkirchen-Erweiterung und Haydnstraße). Mittlerweile häufen sich die Wünsche aus der Bevölkerung nach einer Ausweisung von Tempo-30-Zonen in allen Teilgebieten des Ortes. Das Planungsbüro Stadt-Land-Verkehr hat den Marktbereich in acht Zonen aufgeteilt und für jede ein Beschilderungskonzept erarbeitet. Das Konzept wurde, nach Vorstellung im Gemeinderat am 20.10.2020, zwischen der Verwaltung und der Polizeiinspektion Vilsbiburg dahingehend erörtert, welche Vorschläge gut umsetzbar sind oder wo noch Ver- besserungsbedarf besteht.
Der Vorsitzende stellt die daraus resultierenden Vorschläge einzeln nach Zonen gegliedert vor:

Zone I - An der Salksdorfer Straße und Fimbacher Feld:  

Es soll für das gesamte Gebiet eine Tempo-30-Zone angeordnet werden. Die Haydnstraße ist bereits eine Tempo-30-Zone. Von Tempo-30 ausgenommen werden sollen die Eichendorffstraße als ausgewiesene Vorfahrtsstraße, die Bachstraße, das Teilstück der Schubertstraße von der Fimbacher Straße bis zur Einmündung in die Eichendorffstraße, die Ludwig-Thoma-Straße und die Adalbert-Stifter-Straße. 3. Bgm. Staudinger fragt an, warum das Teilstück der Schubertstraße und die Bachstraße ausgenommen werden sollen. Der Vorsitzende erklärt dies damit, dass hier die Beschilderung aufwändig wäre und außerdem hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sowieso nicht schnell gefahren werden könne.

Zone II - Östlich der Salksdorfer Straße und Zone III - Johannesstraße bis Viktoriastraße:
Diese Bereiche sollen wie vom Planungsbüro vorgeschlagen als Tempo-30-Zonen ausgewiesen werden. Es werden dazu keine Einwände aus dem Gremium vorgebracht.

Zone IV - Theobald

 

Dieser Bereich soll ebenfalls wie vom Planungsbüro vorgeschlagen als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden. Es werden dazu keine Einwände aus dem Gremium vorgebracht.

Zone V - Hopfengarten:

 

Dieser Bereich soll ebenfalls wie vom Planungsbüro vorgeschlagen als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden. Es werden dazu keine Einwände aus dem Gremium vorgebracht.


Zone VI - Alt-Feldkirchen:


Das Planungsbüro schlägt auch hier eine Tempo-30-Zone vor. Von der Polizei sowie der Verwaltung wird dies allerdings nicht befürwortet bzw. als nicht notwendig angesehen. Es werden dazu keine gegenteiligen Auffassungen aus dem Gremium vorgebracht.

Zone VII - Bahnhofsiedlung:

 

Das Planungsbüro schlägt auch hier eine Tempo-30-Zone vor. Die Polizei und die Verwaltung unterstützen dies nicht. Die Bahnhofstraße wird verkehrsrechtlich als Vorfahrtsstraße gesehen und damit als überörtliche Wegeverbindung. Dies gilt auch für die Rauchensteinerstraße sowie für die Poststraße. Die restlichen Straßen sind in diesem Gebiet sehr schmal und verwinkelt. Daher wird eine Tempo-30-Zone für nicht notwendig erachtet. GR Franz Wolfsecker vertritt hierzu eine andere Auffassung und weist auf bereits vorhandene „Vorsicht Kinder!“ – Schilder hin und berichtet über Erkenntnisse zum Fahrverhalten in diesem Gebiet. Das Gremium stimmt danach der Ausweisung der Bahnhofsiedlung als Tempo-30-Zone zu; ausgenommen werden sollen die Bahnhofstraße und die Rauchensteinerstraße als Vorfahrtsstraßen.

Zone VIII - Lindenstraße:

 

Dieser Bereich soll ebenfalls wie vom Planungsbüro vorgeschlagen als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden. Es werden dazu keine Einwände aus dem Gremium vorgebracht.

Grundsätzlich weist der Vorsitzende darauf hin, dass es nicht möglich sein wird, den zu erwartenden Forderungen der Anwohner nach Geschwindigkeitskontrollen in den Tempo-30-Zonen zu entsprechen und eine Vielzahl zusätzlicher Messstellen einzurichten.

Beschluss

Es werden wie vorgeschlagen die Zonen I bis V und VIII sowie zusätzlich die Zone VII, ausgenommen Bahnhofstraße und Rauchensteiner Straße, als Tempo-30-Zonen ausgewiesen. Die Zone VI wird nicht als Tempo-30-Zone ausgewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.06.2021 10:38 Uhr