Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Sichtschutzes und eines Gartenhauses, Fl.-Nr. 570/1 Gemarkung Geisenhausen, Schubertstraße 13
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.03.2021
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Fimbacher Feld“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Ein Sichtschutzzaun soll entlang der südlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Die Höhe der Einfriedung beträgt 2 m. Die Einfriedung ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da sie den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreitet. Der Sichtschutz bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO, da die max. zulässige Höhe von 1,20 m überschritten wird. Das zur Errichtung angedachte Gartenhaus umfasst einen Rauminhalt von ca. 36 m³. Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a BayBO verfahrensfrei, da der Rauminhalt den Planungsunterlagen zufolge weniger als 75 m³ beträgt. Das Gebäude wird außerhalb der im Bebauungsplan "Fimbacher Feld" festgesetzten Baugrenze errichtet und bedarf daher einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird zugetsimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.01.2022 09:03 Uhr