Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Beseitigung eines Baudenkmals - Abbruch des bestehenden Wohnhauses, Fl.-Nr. 1168/0, Gemarkung Diemannskirchen, Helmsau 51


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.03.2021 ö 17

Diskussionsverlauf

Das Wohnhaus, Helmsau 51, soll abgebrochen werden. Das Anwesen ist denkmalgeschützt. Laut Denkmalliste der Gemeinde handelt es um ein zweigeschossiges Bauernhaus mit Flachsatteldach. Das Blockbau-Obergeschoss ist teilverputzt. Das Gebäude wurde vermutlich in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts errichtet. Aufgrund dessen wurde bei der Verwaltung ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Beseitigung eines Baudenkmals nach Art. 6 Abs. 1 Bayerisches Denkmalschutzgesetz gestellt. Die Genehmigung des Antrags obliegt dem Landratsamt Landshut.

Beschluss

Die Gemeinde stimmt dem Abbruch des Wohnhauses zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.01.2022 09:03 Uhr