Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung eines Geräteschuppens, Fl.-Nr. 733/18, Gemarkung Geisenhausen, Buchmannstraße 3, 84144 Geisenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.04.2021 ö beschließend 2.11

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Ziegeleigelände" und entspricht nicht den Festsetzungen. Der zur Errichtung angedachte Geräteschuppen umfasst einen Rauminhalt von ca. 66,6 m³. Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO verfahrensfrei, da der Rauminhalt den Planungsunterlagen zufolge weniger als 75 m³ beträgt. Der Geräteschuppen wird außerhalb der im Bebauungsplan "Ziegeleigelände" festgesetzten Baugrenze errichtet und bedarf daher einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.01.2022 09:06 Uhr