Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Sichtschutzes, Fl.-Nr. 432/12, Gemarkung Geisenhausen, Viktoriastraße 18


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.04.2021 ö 2.12

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Viktoriastraße". Der Sichtschutz ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da er den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreitet. Die Einfriedung wird entlang der südlichen und westlichen Grundstücksgrenze in einer Höhe von 1,80 m errichtet und bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO, da die festgesetzte max. zulässige Höhe von 1,20 m überschritten wird. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch – BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Der beantragte Standort des Zaunes ist als zweckmäßig anzusehen. Durch das Vorhaben werden die Grundzüge der Planung nicht berührt und die Einfriedung ist städtebaulich vertretbar. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. 

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.01.2022 09:06 Uhr