Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung einer Stützmauer, Fl.-Nr. 1428/147, Gemarkung Geisenhausen, Sperlingstraße 2, 84144 Geisenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.04.2021 ö beschließend 2.13

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Feldkirchen-Erweiterung" (Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung – BauNVO). Eine Stützmauer mit einer Höhe von 0,20 m soll entlang der östlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Diese ist lt. Bebauungsplan nicht zulässig und bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.01.2022 09:06 Uhr