Einführung der gesplitteten Abwassergebühr - Vorstellung der weiteren Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 13.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 13.07.2021 ö informativ 2

Diskussionsverlauf

Einleitend erläutert Kämmerer Beresowski, dass nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bei der Berechnung der Abwassergebühr eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr gesondert erhoben werden müssen, wenn der Anteil der Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung über 12 % der gesamten gebührenfähigen Kosten liegt. Gemäß Gutachten des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes vom Oktober 2020 liegt der Kostenanteil für die Niederschlagswasserbeseitigung in Geisenhausen bei ca. 15 %. Daher sind innerhalb der nächsten 3 Jahre die Voraussetzungen zu schaffen, eine gesonderte Gebühr für die Ableitung des Niederschlagswassers zu erheben, die sogenannte gesplittete Abwassergebühr. Bisher wird die Abwassergebühr hingegen nach dem „modifizierten Frischwassermaßstab“ berechnet. 
Zur Umsetzung und Einführung einer gesonderten Niederschlagswassergebühr ist vor allem die erstmalige Ermittlung und Erfassung der versiegelten Flächen auf den angeschlossenen Grundstücken arbeits-, zeit- und kostenintensiv. Für Geisenhausen ist von einer Dauer von 1 ½ - 2 Jahren auszugehen. Die Einschaltung eines externen Büros ist erforderlich.
Anschließend stellt Herr Rohrmaier vom gleichnamigen Büro vor, welche Niederschlagswassermaßstäbe zulässig sind und schildert die geplante Vorgehensweise bei der erstmaligen Ermittlung. Wichtig für die Akzeptanz bei den Bürgern sei die rechtzeitige Information und Einbeziehung sowie die Erkenntnis, dass es sich um keine zusätzliche Gebühr handelt, sondern dass die bisherige Einheitsgebühr gesplittet wird auf eine Schmutzwassergebühr (auf Basis des Wasserverbrauchs) und eine Niederschlagswassergebühr (auf Basis der versiegelten Fläche). Letztendlich handle es sich dabei um eine verursachergerechtere Verteilung der Kosten der Abwasserentsorgung.
Details zur Umsetzung sollen in einer Sitzung des Marktgemeinderats im Herbst 2021 vorgestellt und beschlossen werden. Diverse Fragen aus dem Gremium werden beantwortet oder auf die Beratung im Herbst verwiesen.

Datenstand vom 04.08.2021 17:28 Uhr