Heimgartenanlage an der Irlacher Straße - Pachtzins und Parzellengröße
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 13.07.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat | Sitzung des Marktgemeinderates | 13.07.2021 | ö | beschließend | 3 |
Diskussionsverlauf
Zur Größe der Parzellen wird vorgeschlagen, diese künftig zu begrenzen, damit wieder mehr Bürger*innen die Chance auf einen Kleingarten bekommen und die gärtnerische Nutzung wieder in den Vordergrund tritt. Nach den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes soll eine Parzelle maximal 400 m² haben. Andernorts sind nach einer Umfrage durch die Bauverwaltung die Parzellen i. d. R. maximal ca. 300 m² groß. Der Vorsitzende empfiehlt, eine Flächenobergrenze pro Parzelle im Bereich von 250 bis 300 m² festzulegen. Hier sprechen sich 2. Bgm. Kaschel und die Gemeinderäte Fischer, Graf und Staudinger dafür aus, insbesondere bei Neuvergaben deutlich kleinere Parzellen zu bilden und befürworten eine Obergrenze von 200 m². Bei bestehenden großen Gärten wird die notwendige Umstrukturierung hingegen als Prozess gesehen und im Gespräch mit den Pächtern der betreffenden Parzellen angegangen. GRin Graf regt an, die Schaffung einer zweiten Heimgartenanlage in Erwägung zu ziehen, um die Nachfrage decken zu können. Ferner stellt sie bei Verkleinerung von Gärten die Frage nach Entschädigungen, die der Vorsitzende jedoch ausschließt.
Beschluss 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0