Heimgartenanlage an der Irlacher Straße - Pachtzins und Parzellengröße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 13.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 13.07.2021 ö beschließend 3

Diskussionsverlauf

Die Heimgartenanlage an der Irlacher Straße besteht seit über 70 Jahren. Bis zum Jahr 2020 hatte der Markt die Grundstücke von einer Eigentümergemeinschaft für den Kleingartenbetrieb gepachtet und in Parzellen an die Kleingärtner unterverpachtet. Im Jahr 2020 konnten die beiden Flurstücke gekauft werden.
Ursprünglich existierten über 90 kleine Parzellen. Im Laufe der Jahre reduzierte sich die Zahl auf aktuell faktisch 28 Parzellen. Dazu kam es nach und nach, wenn für frei gewordene Parzellen keine Interessenten vorhanden waren und die Pächter einer Parzelle dann nach und nach eine oder mehrere Nachbarparzellen zusätzlich pachten konnten. Die einzelnen Heimgärten haben gegenwärtig eine Fläche zwischen 63 m² und 674 m². Sieben Parzellen sind über 300 m², weitere 7 Parzellen sind über 200 m² groß.
Seit dem Jahr 2015 beträgt (nach einer Pachterhöhung durch die früheren Eigentümer) der jährliche Pachtzins durchschnittlich ca. 11 ct pro m² der tatsächlichen Parzellengesamtfläche, davor ca. die Hälfte.
Es besteht eine Warteliste mit 17 Interessenten für einen Kleingarten.
Die einzelnen Parzellen sind in deutlich unterschiedlicher Art und Weise genutzt. Die gärtnerisch zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen (also Obst und Gemüse) für den Eigenbedarf genutzten Flächen scheinen dabei zum Teil deutlich geringer zu sein als die der Erholungsnutzung dienenden mancher Parzellen.

Der Vorsitzende schlägt vor, den seit Jahrzehnten sehr niedrigen Pachtzins für die Kleingärten anzupassen, zumal die Gemeinde durch den Kauf der beiden Grundstücke das Fortbestehen der Anlage gesichert hat, dafür aber auch beachtliche Ausgaben hatte. Eine Erhöhung scheint vor allem aber auch gerechtfertigt, wenn man die Pacht in Geisenhausen mit der bei den Kleingartenanlagen in Nachbarorten vergleicht, wo – anders als in Geisenhausen – üblicherweise ein Kleingartenverein besteht, der die Anlage betreibt und verwaltet. Er schlägt deshalb vor, die Pacht künftig auf 50 ct/m² festzusetzen und erhält allgemeine Zustimmung aus dem Gremium.

Zur Größe der Parzellen wird vorgeschlagen, diese künftig zu begrenzen, damit wieder mehr Bürger*innen die Chance auf einen Kleingarten bekommen und die gärtnerische Nutzung wieder in den Vordergrund tritt. Nach den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes soll eine Parzelle maximal 400 m² haben. Andernorts sind nach einer Umfrage durch die Bauverwaltung die Parzellen i. d. R. maximal ca. 300 m² groß. Der Vorsitzende empfiehlt, eine Flächenobergrenze pro Parzelle im Bereich von 250 bis 300 m² festzulegen. Hier sprechen sich 2. Bgm. Kaschel und die Gemeinderäte Fischer, Graf und Staudinger dafür aus, insbesondere bei Neuvergaben deutlich kleinere Parzellen zu bilden und befürworten eine Obergrenze von 200 m². Bei bestehenden großen Gärten wird die notwendige Umstrukturierung hingegen als Prozess gesehen und im Gespräch mit den Pächtern der betreffenden Parzellen angegangen. GRin Graf regt an, die Schaffung einer zweiten Heimgartenanlage in Erwägung zu ziehen, um die Nachfrage decken zu können. Ferner stellt sie bei Verkleinerung von Gärten die Frage nach Entschädigungen, die der Vorsitzende jedoch ausschließt.

Beschluss 1

Die Pacht für die Kleingärtenparzellen wird auf 50 ct pro m² Parzellengrundfläche angehoben. Die Pachterhöhung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt gegenüber den Pächtern umzusetzen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Für die Größe der einzelnen Parzellen wird eine Obergrenze der Grundstücksfläche von ca. 200 m² festgesetzt. Diese Obergrenze ist bei Neuvergaben von Kleingartenparzellen und soweit möglich auch hinsichtlich bestehender Parzellen anzuwenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.08.2021 17:28 Uhr