Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Sockels und eines Gartenzaunes, Fl.-Nr. 1428/120, Gemarkung Geisenhausen, Kleiberstraße 12


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.06.2021 ö 3.7

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Feldkirchen-Erweiterung". Es soll ein Gartenzaun samt Sockel mit einer Höhe von 2,00 m errichtet werden. Die Einfriedung samt Sockel ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da sie den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreitet. Die Einfriedung sowie der Sockel bedürfen einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO, da die im Bebauungsplan festgesetzte max. zulässige Zaunhöhe von 1,20 m bzw. 1,50 m überschritten wird. Außerdem ist der Sockel laut Bebauungsplan unzulässig. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig. 

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.01.2022 09:11 Uhr