Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung einer Stützmauer, Fl.-Nr. 1428/121, Gemarkung Geisenhausen, Sperlingstraße 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.06.2021 ö 3.8

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Feldkirchen-Erweiterung" (Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung – BauNVO). Eine Stützmauer mit einer Höhe von 1,80 m soll errichtet werden. Die Mauer ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da sie den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreitet. Die Mauer ist lt. Bebauungsplan nicht zulässig und bedarf daher einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.01.2022 09:11 Uhr