Ertüchtigung Kläranlage Geisenhausen - Vorstellung Konzeptstudie


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 03.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 03.08.2021 ö 2

Diskussionsverlauf

Dipl.-Ing. Christensen vom Büro BBI aus Landshut stellt die Konzeptstudie für die Ertüchtigung der Kläranlage Geisenhausen vor. Die Notwendigkeit der Ertüchtigung resultiert aus der Tatsache, dass die wasserrechtliche Erlaubnis der Kläranlage zum Ende des Jahres 2021 ausläuft und neu beantragt werden muss. Derzeit hat die Anlage mit zwei Belebungsbecken und einem Nachklärbecken eine Kapazität für 7.000 Einwohnerwerte. Für die Antragstellung wurden Berechnungen zur aktuellen und zukünftigen Auslastung gemacht. Aus diesen Berechnungen wurde ersichtlich, dass die Kläranlage laut Prognose für die nächsten 20 Jahre nicht ausreichend leistungsfähig ist. Ausgehend von einer empfohlenen Ausbaugröße von 9.500 Einwohnerwerten wurde der Bau eines dritten Beckens zur Erweiterung des Belebtschlammverfahrens und alternativ dazu eine Kombination aus Belebtschlamm-/Schwebebettverfahren untersucht. Beide Varianten werden erläutert mit dem Ergebnis, dass die Alternative 2, bei der die Biomasse durch Einbringen eines Trägermaterials aus PE erhöht wird, am wirtschaftlichsten und sinnvollsten wäre. Die vom Ingenieurbüro geschätzten Kosten für das Schwebebettverfahren belaufen sich auf 550.000 € brutto zzgl. Kosten für die empfohlene Sanierung der Becken, für den Neubau eines dritten Beckens auf 800.000 € zzgl. Kostenrisiken für Zwischenhebewerk, belasteten Aushub, Tiefbaumaßnahmen und Beckensanierung. Ein zweites Ingenieurbüro hatte für den Bau eines dritten Belebungsbeckens unter Einbeziehung aller Kostenrisiken ca. 3 Mio. € angenommen.
Das Schwebebettverfahren wurde bereits 2012 in der Kläranlage Velburg umgesetzt. Diese Kläranlage wurde gemeinsam mit den Fraktionssprechern am 23.07.2021 besichtigt. Das Wasserwirtschaftsamt und das Landratsamt stimmen dem Einsatz dieses Verfahrens zu.
Eine Fördermöglichkeit des empfohlenen Schwebebettverfahrens existiert im Gegensatz zum Neubau eines Beckens nicht, da es vom Ministerium nicht als bauliche Maßnahme anerkannt wird und nur solche zuwendungsfähig sind.
Der Vorsitzende stellt bezüglich der Kosten folgende Vergleichsrechnung auf:
Neubau eines Belebungsbeckens incl. aller Begleitmaßnahmen                         3,0 Mio. €
Förderung 70% =                                                                        2,1 Mio. €
Maximal werden jedoch nur 250 € pro angeschlossenem Einwohner als Zuschuss gewährt,
somit bei 5.628 angeschlossenen Einwohnern =                                        1,4 Mio. €
Verbleibt bei der Marktgemeinde ein Anteil von                                        1,6 Mio. €
Annahme Baukosten Belebtschlamm-/Schwebebettverfahren (550.000 € + Beckensanierung) = ca. 800.000,- Euro = rund die Hälfte Kosten für den Markt.

Beschluss

Der weiteren Planung für den Umbau der Kläranlage mit dem Belebtschlamm-/Schwebebettverfahren wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2023 16:08 Uhr