Vorstellung Städtebauliche Rahmenplanung Bahnhofstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 21.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö 2

Diskussionsverlauf

Am 14.07.2020 beschloss der Gemeinderat, dem Antrag der Delta-Gruppe auf Aufstellung eines Bebauungsplans zunächst nicht zu entsprechen, sondern vom Büro Arc Architekten einen städtebaulichen Rahmenplan erstellen und durch PSLV die zu erwartenden verkehrlichen Auswirkungen beurteilen zu lassen.
Architekt Michael Leidl präsentiert in der Sitzung den „Rahmenplan Bahnhofstraße Geisenhausen“. Dabei geht er zunächst auf die Rahmenbedingungen ein, die der Flächennutzungsplan durch ein Mischgebiet, die Maßstäbe der Bestandsbebauung sowie die Zielsetzungen des ISEK mit einem Freizeitareal in den Vilsauen und einem Parkdeck bilden. Trotz der hohen Bebauungsdichte des urbanen Gebiets „Um die Dräxlmaier-Villa“ bezeichnet Leidl speziell das im Antrag der Fa. Delta nördlich der Bahnhofstraße angedachte Objekt als viel zu dicht und nicht maßstäblich und verweist auf die sonstige Bebauung in der Umgebung mit Einzelhäusern, II+D-Gebäuden sowie einem Einzeldenkmal. In seiner weiteren Vorhabensanalyse geht er auf die Problematik ein, dass das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet der Kleinen Vils über die Bahnhofstraße hinausgeht und welche rechtlichen Aspekte dies hat. Die derzeit vorhandenen 175 Stellplätze decken den aktuellen Bedarf, für zusätzliche Nutzungen müssten weitere Stellplätze geschaffen werden. Dies wäre beispielsweise mit einer in Teilen zweigeschossigen Tiefgarage möglich, die weitere 15 Stpl. schaffen könnte.

Für das Grundstück nördlich der Bahnhofstraße, Fl.Nr. 22, haben Arc Architekten drei Varianten als Entwicklungsvorschläge entworfen. Diese Varianten weisen entweder zwei, drei oder vier Gebäude mit Flachdach, jeweils eine BGF von ca. 600 m² pro Etage und drei Vollgeschoße auf. Die Variante mit zwei Gebäuden und Parken im EG wäre primär für Büronutzung, die anderen beiden für Wohnnutzung geeignet. GR Franz Wolfsecker äußert Einwände gegen die Gebäudehöhe von drei Vollgeschossen zur EFH-Nachbarschaft hin. Diese wären seiner Ansicht zu massiv gegenüber den EFH, die nur ca. 6 m Wandhöhe + Satteldächer aufweisen. Er hält im Norden allenfalls zwei Vollgeschoße für akzeptabel. Dem entgegnet Herr Leidl, er halte den Ansatz des Rahmenplans in Abwägung der Interessen des Grundstückseigentümers und der Nachbarn fachlich für vertretbar. Die derzeitige Blickbeziehung sei auch bei zwei Vollgeschossen nicht mehr gegeben und die Verschattung werde sich weitestgehend auf die Gärten beschränken. Wichtig sei es, die Wandlängen zu den Nachbargebäuden im Westen zu begrenzen, wie dies der Plan aufzeige. Die vorgestellte Planung wäre ein Bruchteil der ursprünglich vom Antragsteller gewünschten Baumasse.

Für die auf dem Parkplatz des Grundstücks Fl.-Nrn. 18 u. 18/3 zwischen Bahnhofstraße und Kleiner Vils von der Fa. Delta angedachten zusätzlichen Gebäude halten Arc Architekten wegen der Nähe des Einzeldenkmals maximal zwei Geschoße für vertretbar, wobei im EG weiterhin Stellplätze und nur im 1. OG Nutzfläche sinnvoll wären.

Südlich der Kleinen Vils würde Leidl von dem bisherigen Ansinnen einer weiteren Verfestigung der gewerblichen Nutzung abraten. Hier schlägt er im Hinblick auf die ISEK-Ziele vor, das produzierende Gewerbe von dieser Stelle weg zu verlagern und stattdessen eine hochwertigere Entwicklung zum angedachten Freizeitareal hin anzustreben. So könnten beispielsweise in mehreren dreigeschossigen Bürogebäuden attraktive Arbeitsplätze geschaffen werden und im EG die PKW der Beschäftigten parken. Wolle man diese „spannende Entwicklungsmöglichkeit“ weiterverfolgen, sollte man diese Überlegungen frühestmöglich in die Hochwasserschutzplanungen einbringen, rät Herr Leidl.

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Rahmenplanung auch bereits mit Vertretern der Fa. Delta vorbesprochen und von diesen positiv aufgenommen wurde. Da Delta aber gegenwärtig noch keine konkreten Bauabsichten hat, fehlt auch noch die Grundlage für eine Bauleitplanung im betreffenden Gebiet. Derzeit gehe es somit darum, das Einverständnis des Gemeinderats zur Rahmenplanung oder auch nur zu bestimmten Varianten der Rahmenplanung zu erklären, was dann gegebenen Zeit in einen Bebauungsplan einfließen würde. Dies stelle aber noch keine unveränderliche Vorfestlegung in allen Details für einen späteren Bebauungsplan dar.

Beschluss

Die städtebauliche Rahmenplanung des Büros Arc Architekten für die Grundstücke der Fa. Delta wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die vom Arc Architekten aufgezeigten Dimensionen und Varianten sind einer späteren Bauleitplanung zugrunde zu legen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 31.01.2023 16:09 Uhr