Bürgerantrag gegen den Weiterbau der B 15 neu – Entscheidung über die Zulässigkeit


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 19.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 19.10.2021 ö 5

Diskussionsverlauf

Am 15.10.2021 wurde vom BUND Naturschutz Ortsgruppe Geisenhausen ein Bürgerantrag gemäß Art. 18 b der Gemeindeordnung (GO) eingereicht, der 128 Unterschriften aufweist, wovon zwei ungültig sind.
Im Antrag ist nebst der Begründung folgende Forderung formuliert:
„In Anbetracht der veränderten Situation fordern viele Bürger*Innen von Geisenhausen eine Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses von 2013.“ Ferner ist formuliert: „Im Interesse der Bürger*Innen von Geisenhausen sollte daher auf einen geplanten Neubau der B 15 neu südlich der A 92 verzichtet werden. Ein starkes Votum des Marktgemeinderates sollte dies unterstreichen.“
Gemäß Art. 18 b GO sind an einen Bürgerantrag im Wesentlichen folgende Zulässigkeits-voraussetzungen gestellt:
    • Es muss sich um eine gemeindliche Angelegenheit handeln,
    • er muss eine Begründung enthalten,
    • bis zu drei vertretungsberechtigte Personen sind zu benennen,
    • er muss von mindestens 1 % der (wahlberechtigten) Gemeindebürger unterschrieben sein.
Gemäß Prüfung des Bürgerantrags durch die Verwaltung sind die Zulässigkeits-voraussetzungen erfüllt.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Zulässigkeit des Bürgerantrags gegen den Weiterbau der B 15 neu fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2021 16:08 Uhr