Gründung des Kindertagesstättenverbundes Geisenhausen und Altfraunhofen: Zustimmung zur Vertragsübernahme


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 5

Diskussionsverlauf

Mit Schreiben vom 08.11.2021 teilt das Katholische Pfarramt St. Martin Geisenhausen mit, dass zwischen dem Pfarrverband Geisenhausen und dem Pfarrverband Altfraunhofen ein Kindertagesstättenverbund gegründet wurde: Die Katholische Pfarrkirchenstiftung St. Martin Geisenhausen überträgt mit Wirkung zum 01.01.2022 die Betriebsträgerschaft des Kindergartens St. Martin und der Kinderkrippe St. Martin auf die Katholische Pfarrkirchenstiftung St. Nikolaus Altfraunhofen (= Trägerin des Verbundes).
Zwischen dem Markt Geisenhausen und der Katholischen Kirchenstiftung St. Martin bestehen Betriebsträger- bzw. Defizitvereinbarungen für den Kindergarten St. Martin (vom 25.09.2014 i. d. F. vom 19.12.2016) und für die Kinderkrippe St. Martin (vom 08.07.2013 i. d. F. vom 16.10.2018). Diese Vereinbarungen werden von der Trägerin des neuen Verbundes mit allen Rechten und Pflichten übernommen (vgl. § 7 Abs. 1 der Kooperationsvereinbarung vom 03.11.2021).
Das Katholische Pfarramt St. Martin Geisenhausen beantragt, dass der Markt Geisenhausen der Übernahme der bestehenden Betriebsträger- bzw. Defizitvereinbarungen durch die neue Trägerin zustimmt.

Beschluss

Der Markt Geisenhausen stimmt zu, dass die bestehenden Betriebsträger- bzw. Defizitvereinbarungen für den Kindergarten St. Martin und die Kinderkrippe St. Martin mit Wirkung zum 01.01.2022 auf die Pfarrkirchenstiftung St. Nikolaus Altfraunhofen als Trägerin des neuen Kindertagesstättenverbundes übernommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2023 16:11 Uhr