Zweckvereinbarung zur Einführung eines Informationssicherheits-Managementsystems


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2022 ö 6

Diskussionsverlauf

Gemäß den Vorgaben des Bayerischen E-Government-Gesetzes müssen die Behörden bezüglich der Sicherheit der informationstechnischen Systeme angemessene technische und organisatorische Maßnahmen im Sinn von Art. 32 der Datenschutz-Grundverordnung und Art. 32 des Bayerischen Datenschutzgesetzes treffen und die hierzu erforderlichen Informationssicherheitskonzepte erstellen. 
Die IT-Systembeauftragten der Gemeinde Bodenkirchen, der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Gerzen, des Marktes Geisenhausen, der VG Velden und der Stadt Vilsbiburg haben sich seit längerem gemeinsam intensiv mit der Frage befasst, welche Art von Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) sinnvoll ist und wie dessen Erstellung organisiert werden kann. Im Ergebnis soll ein ISMS nach der Norm CISIS12 („Compliance-Informations-Sicherheitsmanagement-System in 12 Schritten“) mit externer Begleitung bei den beteiligten Kommunen ausgeschrieben, eingeführt und zertifiziert werden. Dessen Implementierung ist in kommunaler Zusammenarbeit auf Grundlage einer Zweckvereinbarung geplant. Der erste Entwurf dieser Zweckvereinbarung war den Unterlagen beigefügt.

Beschluss

Dem Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Einführung eines Informationssicherheits-Managementsystems wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2023 16:11 Uhr