Umschluss Kanal der Altstoffsammelstelle und der Firma Wittmann


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2022 ö 7

Diskussionsverlauf

Wie bereits bekannt, läuft die wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage Geisenhausen in die Kleine Vils aus. Das Ingenieurbüro Sehlhoff ist mit der Erstellung der Antragsunterlagen für die neue Erlaubnis beauftragt. Zur Feststellung der aktuellen Belastung der Kläranlage wurden Ablaufmessungen der Kläranlage durchgeführt. Dabei wurde ersichtlich, dass der Zulauf der Kläranlage zu hoch ist. 
Laut dem Bescheid von 2014 darf der maximale Zufluss 51 l/s betragen, bei einem Starkregen im Mai 2021 wurde aber ein Spitzenwert von 71,8 l/s gemessen. Davon stammten 40 l/s vom Pumpwerk Bauhof, 7,3 l/s aus der Drossel RÜB 4 und 24,5 l/s von den Flächen des Geländes der Fa. Wittmann und der Altstoffsammelstelle.
Die vorliegende Planung dient zur Reduzierung des Zulaufs bei Regenwetter und zur geringeren Belastung der Kläranlage. Es soll das Mischwasser vom Gelände Wittmann künftig über das vorhandene Drosselbauwerk geleitet werden. Außerdem wird die Entwässerung der Altstoffsammelstelle auf Trennsystem umgestellt. Das Schmutzwasser wird weiterhin im Zulauf der Kläranlage abgeleitet. Das Niederschlagswasser fließt dagegen nicht mehr zur Kläranlage, sondern wird im Regenwasserkanal auf dem Gelände der Kläranlage abgeleitet.
Die Kostenschätzung für die erforderlichen Baumaßnahmen beläuft sich auf 70.000 € brutto und für die Umschließung Zufluss Gelände Wittmann auf 74.000 € brutto. Insgesamt ist von Bruttokosten inkl. Nebenkosten in Höhe von rund 170.000 € auszugehen. Der Zuwendungsantrag nach RZWas 2021 wurde bereits Mitte Dezember beim Wasserwirtschaftsamt Landshut eingereicht, weil bei einer Vorlage nach dem 31.12.2021 die Bezuschussung unsicher gewesen wäre. Der Zuschuss wird in einer Größenordnung von etwa einem Drittel der förderfähigen Kosten erwartet.

Beschluss

Der weiteren Planung und Ausschreibung auf Grundlage der Vorplanung wird zugestimmt.
Die Beantragung einer Zuwendung nach RZWas 2021 wird bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2023 16:11 Uhr