Auslegungs- und Billigungsbeschluss Bebauungsplan "Holzhausen - Kellerberg I"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 31.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.01.2022 ö beschließend 3

Diskussionsverlauf

Der Marktgemeinderat hat am 18.01.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Holzhausen – Kellerberg I" beschlossen. Das Plangebiet umfasst die Fl.-Nr. 64/17 und eine Teilfläche der Fl.-Nr. 64/0 der Gemarkung Holzhausen und eine Fläche von ca. 9.700 m². Geplant wird ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO mit 8 Parzellen.

Die zukünftige Bebauung sollte sich der bestehenden Bebauung in Holzhausen anpassen. D.h. die Festsetzungen wurden dahingehend angepasst. Das Baufenster ist großzügig gestaltet. Ein Sockel (sog. „Zaunwandl“) soll bis zu 20 cm unkompliziert errichtet werden können. Mauern bzw. sog. Gabionen sollen in diesem Baugebiet nicht entstehen. 

Beschluss

Der Vorentwurf mit Begründung in der Fassung vom 28.01.2022 werden gebilligt.                
Der Bebauungsplan und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auszulegen, die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB einzuholen.                                                                                        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.05.2022 11:49 Uhr