Haushalt 2022 - Haushaltsplan, Haushaltssatzung und Finanzplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 26.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 3

Diskussionsverlauf

Der Haushaltsplan 2022 und der Finanzplan 2021 bis 2025 wurden nach hausinterner Vorbereitung in Sitzungen des Haushaltsausschusses am 23.02.2022 (Vermögenshaushalt und Finanzplan) und am 24.03.2022 (Verwaltungshaushalt und Änderungen Vermögenshaushalt) beraten. Der Vorsitzende informiert über die wichtigsten Eckdaten.
Der Entwurf des Haushaltsplans sieht in Einnahmen und Ausgaben wie folgt aus:
Verwaltungshaushalt:                26.007.000 €; (Vorjahr: 23.149.000 €)
Vermögenshaushalt:                 16.748.000 €; (Vorjahr: 13.316.000 €)
Gesamt:                        42.755.000 €; (Vorjahr: 36.465.000 €)

Die Haushaltsreden von 1. Bürgermeister Reff und für die Fraktionen GR Vögl (CSU), GR Kletzmeier (FWG), GR Fischer (SPD/FBG/GRÜNE), und GRin Graf (JLG) sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

Die Haushaltssatzung wird verlesen.

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Geisenhausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt 
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                 26.007.000,00 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit        16.748.000,00 €
ab.

§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                        350 v. H.
b) für die Grundstücke (B)                                                350 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                350 v. H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.334.000,00 € festgesetzt.

§ 6
Keine weiteren Festsetzungen.

§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

Beschluss 1

Die Haushaltssatzung 2022 mit Anlagen wird in der vorliegenden Form beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Finanzplan 2021 bis 2025 wird in der vorliegenden Form beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
2022-04-26_Haushaltsrede Bürgermeister 2022 (.pdf)
2022-04-26_Haushaltsrede CSU 2022 (.pdf)
2022-04-26_Haushaltsrede FWG 2022 (.pdf)
2022-04-26_Haushaltsrede SPD-FBG-GRÜNE 2022 (.pdf)
2022-04-26_Haushaltsrede JLG 2022 (.pdf)

Datenstand vom 31.01.2023 16:14 Uhr