Antrag auf Isolierte Befreiung - Anbau einer Terrassenüberdachung an bestehendes Wohnhaus, Fl.-Nr. 1428/174, Gemarkung Geisenhausen, Drosselstraße 14 A
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 02.03.2022
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Feldkrichen-Erweiterung“. An das bestehende Wohnhaus soll eine Terrassenüberdachung angebaut werden. Die Terrassenüberdachung ist nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g verfahrensfrei, da sie den Planunterlagen zufolge eine Tiefe von 3 m sowie einen Flächeninhalt von 30 m² unterschreitet. Die Tiefe der Überdachung beträgt 2 m. Die Breite beträgt 7,08 m. Die Terrassenüberdachung bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO, da die Überdachung außerhalb der festgesetzten Baugrenze liegt. Zudem sind Flachdächer mit verschiebbaren Lamellen unzulässig. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.05.2022 11:57 Uhr