Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Sichtschutzzaunes, Fl.-Nr. 478/2, Gemarkung Geisenhausen, Salksdorfer Straße 20
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 31.05.2022
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Brunnfeld I“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Ein Sichtschutzzaun aus Holz soll entlang der östlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Die Höhe der Einfriedung beträgt 2,00 m. Die Einfriedung ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da sie den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreitet. Der Sichtschutz bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO, da die max. zulässige Höhe von 1,00 m überschritten wird. Zudem müsste der Zaun aus Maschendraht bestehen. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Vorhaben zu.
GRin Kaletta ist noch nicht anwesend.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2022 07:31 Uhr