Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Carports, Fl.-Nr. 360/5, Gemarkung Geisenhausen, Bergstraße 29
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 31.05.2022
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Theobaldshöhe“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Der zur Errichtung angedachte Carport umfasst eine Fläche von 27 m². Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO verfahrensfrei, da der Carport eine Gesamtfläche von 50 m² nicht überschreitet. Der Carport wird außerhalb der im Bebauungsplan "Theobaldshöhe" festgesetzten Baugrenzen errichtet und bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Die Dacheindeckung ist nach Art. 57 Abs. 1. Nr. 11 Buchst. f BayBO verfahrensfrei. Somit bedarf es auch hier einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Dem Antrag wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2022 07:31 Uhr