Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Sichtschutzzaunes, Fl.-Nr. 31/53, Gemarkung Geisenhausen, Poststraße 68
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 31.05.2022
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Poststraße“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Ein Sichtschutzzaun aus Metall soll errichtet werden. Die Höhe der Einfriedung beträgt 2,00 m. Die Einfriedung ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da sie den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreitet. Der Sichtschutz bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO, da die max. zulässige Höhe von 1,20 m bzw. 1,50 m überschritten wird. Zudem müsste der Zaun aus Holz bestehen. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Es wird empfohlen, den Bereich der Grundstückszufahrten so zu gestalten, dass gefahrlos hinein- und hinausgefahren werden kann. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Vorhaben zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2022 07:31 Uhr