Abbruch einer bestehenden Garage an der Grenze und Neubau einer Doppelgarage an der Grenze mit Eingangsüberdachung an der Grenze, Fl.-Nr. 733/12, Gemarkung Geisenhausen, Rauchensteinerstraße 8


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.07.2022 ö beschließend 2.6

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ziegeleigelände“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Die vorhandene Garage soll abgebrochen werden. Für den Neubau soll von folgenden Festsetzungen befreit werden: Überschreitung der festgesetzten Baulinie (um 4,805m), Überschreitung Traufhöhe der Garage um max. 60,5cm, Eingangsüberdachung außerhalb der Baugrenze, Unterschreitung der Mindestdachneigung von 22 Grad auf 18 Grad. Das Garagendach wird dabei dem Hauptgebäude angepasst. 

Die Überschreitungen sind nötig, da im Neubau zwei PKW’s, Fahrräder und Gartengeräte untergebracht werden sollen. Die Höhenlage soll dabei aufgrund der Position der Garage zum best. Hauszugang angepasst werden. Dadurch wird die zulässige Traufhöhe gem. B-Plan von 2,70, um max. 60,5 cm überschritten. Die zulässige mittlerere Wandhöhe gem. BayBO von 3,0 m wird eingehalten.

Die Nachbarn wurden beteiligt und stimmen dem Vorhaben zu.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum beantragten Vorhaben sowie den Befreiungen zum Bebauungsplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRin Renate Weindl ist noch nicht anwesend.

Datenstand vom 31.08.2022 07:40 Uhr