Kommunale Förderprogramme - Neuauflage Förderprogramm Regenwasserpufferanlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.07.2022 ö beschließend 5

Diskussionsverlauf

Zur Entlastung des gemeindlichen Abwassersystems soll ein neues Förderprogramm aufgelegt werden. Sog. Regenwasserpufferanlagen können hierzu eingebaut werden. Hier wird das Niederschlagswasser gedrosselt in den gemeindlichen Kanal geleitet. Diese Pufferanlagen haben beispielsweise ein Gesamtvolumen von 8 m³. Die Rückhaltung beträgt 5 m³ - diese wird gedrosselt ans Kanalnetz weitergegeben. 3 m³ Regenwasser verbleiben in der Anlage für die Gartenbewässerung. 
Grundsätzlich möchte hierzu die Verwaltung informieren, dass das Kanalnetz, dass mittlerweile von vielen Bürgern als Hauptursache der „vollen Keller“ gesehen wird, in den meisten Fällen nicht schuld ist. 
Das gesamte Kanalnetz wurde im Jahr 2015 einer hydrodynamischen Kanalnetzberechnung unterzogen. Hierbei wurden Starkregenereignisse sowie versiegelte Flächen miteinbezogen. Diese Berechnungen sind jedoch theoretische Annahmen, welche bei Starkregenereignissen wie an Pfingsten 2022 oder dem Gewitter vom 20.06.2022 durchaus massiv übertroffen werden können.
Derartige Niederschlagsmengen können durch einen Kanal nicht aufgenommen werden. Jeder Kanal mündet in einem nächsten Kanal oder in einem Fluss/Bach/Graben/Kläranlage, welche dann noch mehr überflutet werden.
Nach Starkregenereignissen klagen erfahrungsgemäß viele Bürger im Rathaus über nasse Keller etc. Bei genauerer Nachfrage stellt sich jedoch oft heraus, dass das Regenwasser der eigenen versiegelten Flächen von den hauseigenen Ableitungsrohren nicht mehr transportiert werden kann und dies für Überschwemmungen der Grundstücke/Häuser sorgt. Generell verstärken massiv versiegelte Flächen, aber auch die Nachverdichtung das Problem.
Für die Jahre 2023 bis 2026 ist die 10-jährigeTV-Befahrung der gemeindlichen Kanäle vorgesehen. Im Anschluss daran befürwortet die Verwaltung eine neue hydrodynamische Kanalnetzberechnung. Hierzu könnten auch die Daten der gesplitteten Neuberechnung der Abwassergebühren durch ein externes Büro über die versiegelten Flächen einbezogen werden, welches im Moment erarbeitet wird.

Auszug aus der gemeindlichen Entwässerungssatzung!
§ 9 Grundstücksentwässerungsanlage: „Gegen den Rückstau des Abwassers aus dem Abwassernetz hat sich jeder Anschlussnehmer selbst zu schützen. Für Schäden durch Rückstau haftet die Gemeinde nicht.“
Die Rückstauebene ist in der Regel die Straßenoberkante. Werden Räume an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen, die tiefer als die Straßenhöhe liegen, geschieht dies auf eigene Gefahr! 


Passend zum Thema ein Beitrag vom BR:  
https://www.br.de/mediathek/video/wassersensible-stadtplanung-dr-juliane-thimet-bayerischer-gemeindetag-gespraech-teil-ii-av:628bbdc185c99d00086af6f1

Beschluss

Ab 01.09.2022 wird der Bau einer Regenwasserpufferanlage im Ortsbereich mit Anschluss ans öffentliche Kanalnetz mit 3.000 € gefördert. Ein Puffer-/Retentionsvolumen von mind. 5 m³ ist zwingend vorzuweisen.  

Ausgeschlossen von Förderungen sind Bauvorhaben/Nachverdichtungen im Ortsbereich mit Anschluss an das öffentliche Kanalnetz, die weitere Grundfläche versiegeln.  Hier ist grundsätzlich eine Regenwasserpufferanlage von mind. 5 m³ an die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gekoppelt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRin Renate Weindl ist noch nicht anwesend.

Datenstand vom 31.08.2022 07:40 Uhr