Neubau eines Dreifamilienwohnhauses mit Nebengebäude und Umnutzung der best. Kellerwohnung in Abstellräume, Fl.-Nr. 438/24, Gemarkung Geisenhausen, Marienstraße 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.08.2022 ö beschließend 2.1

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Innenbereich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Neben das bestehende Wohnhaus soll ein Dreifamilienhaus mit Nebengebäude gebaut werden. Die Kellerwohnung des Bestandshauses soll in Lagerräume umgenutzt werden. Insgesamt sollen sich dann sechs Wohneinheiten auf dem Grundstück befinden. Der Bauherr weist sechs Stellplätze nach. 
Wünschenswert wären, bei diesen Wohnungsgrößen, zwei Stellplätze pro Wohneinheit gewesen. Dies wurde dem Bauherrn auch mitgeteilt. Eine Regenwasserpufferanlage ist geplant. 
Zudem liegt dem Bauantrag ein Abweichungsantrag bei. Dieser soll von den nichteingehaltenen Abstandsflächen des Nebengebäudes befreien. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. 
GR Staudinger sowie weitere Gemeinderäte sehen das geplante Bauwerk als insgesamt zu massiv an. Vermehrtes Parken auf der Marienstraße ist absehbar. Der Neubau soll zudem das Bestandsgebäude überragen. GRin Weindl äußert Bedenken, ob die geplante Nachverdichtung sozial- und umweltverträglich ist.  

Beschluss

In der Umgebung des geplanten Neubaus befinden sich überwiegend Ein- und Zweifamilienwohnhäuser. Das geplante Dreifamilienwohnhaus fügt sich auf dem Grundstück, auf dem sich bereits ein Wohnhaus mit vier Wohneinheiten befindet, nicht ein. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.09.2022 08:01 Uhr