Städtebauliche Rahmenplanung für das Gelände Hauptstraße 37 u. 39, Vilsbiburger Straße 1 und Anglberg 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 20.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2022 ö 3

Diskussionsverlauf

Mit Schreiben vom 04.08.2022 teilte die Erbengemeinschaft Wolfsecker mit, dass sie das Gelände Hauptstraße 37 u. 39, Vilsbiburger Str. 1 und Anglberg 1 (Flst. 153 und 160) für eine Neunutzung entwickeln wollen. Das ISEK, Punkt 22 „Rahmenplan südlicher Ortskernbereich“, empfiehlt an dieser Stelle eine städtebauliche Rahmenplanung. Laut einer ersten Abstimmung von Bürgermeister Reff mit Herrn Leidl von Arc-Architekten hat diese Einschätzung weiterhin Bestand. Am besten wäre es natürlich, wenn die Eigentümer schon eine Nutzung im Auge hätten, so könnte man zielgerichtet eine Rahmenplanung durchführen. Da dies aber nicht gegeben ist, wäre lt. Herrn Leidl trotzdem eine Planung von Vorteil, da man zumindest die Kubatur und Anordnung der Gebäude definieren könnte. Es stellt sich weiter die Frage, mit welchem Umgriff die Rahmenplanung erfolgen soll. Nur für das genannte Gelände oder das gesamte Quartier.

Beschluss

Es soll eine städtebauliche Rahmenplanung stattfinden. Diese soll mindestens das Gelände Hauptstraße 37 u. 39, Vilsbiburger Str. 1 und Anglberg 1 (Flst. 153 und 160) umfassen. Sofern eine Rahmenplanung des gesamten Quartiers zwischen Hauptstraße, Vilsbiburger Straße und Neuem Graben nicht deutlich mehr kostet, soll das Quartier betrachtet werden. Entsprechende Vergleichsangebote sind einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die GR Franz und Peter Wolfsecker beteiligen sich entsprechend Art. 49 GO, § 28 Abs. 2 GeschO nicht an der Beratung und Abstimmung.

Datenstand vom 19.10.2022 13:38 Uhr