Vorstellung der Solarstudie


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 18.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2022 ö 2

Diskussionsverlauf

Frau Schirferneder vom Landschaftsarchitekturbüro Längst & Voerkelius stellt die Vorschläge der im April beauftragten Studie zur Ermittlung von Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gebiet des Marktes Geisenhausen, kurz Solarstudie, vor. Die Studie besteht aus einer sog. „Eignungskarte“, einer „Ergänzungskarte“ und einem erläuternden Textteil. In der Eignungskarte werden Flächen definiert, die aufgrund von bestehenden Nutzungen oder vorhandenem Schutzstatus nicht als zu überplanende Flächen geeignet sind. Hierunter fallen beispielsweise Wohnbau- und Gewerbegebiete sowie ein Puffer um den Hauptort Geisenhausen, um potenzielle Entwicklungsflächen für den Ort nicht zu verbauen, Verkehrsflächen, Wälder, Biotope, Ausgleichs- und Ökokontoflächen und sonstige naturschutzfachlich wertvolle Bereiche. Ferner werden in der Karte bedingt für PV geeignete Flächen dargestellt, wie beispielsweise Vorranggebiete für Kiesabbau nach deren Wiederverfüllung, sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Landschaftsschutzgebiete und Wasserschutzgebiete. Grundsätzlich geeignet sind die verbleibenden landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen und Grünland. Als geeignet werden demnach 3.878 ha des Gemeindegebiets und als bedingt geeignet 202 ha in der Studie ausgewiesen. Die Ergänzungskarte stellt zusätzlich noch den 200 m-Puffer zur Bahnlinie hin (sog. Konversionsfläche), die Flächen mit einer Bodenzahl ≤ 30 und die mit einer Bodenzahl ≥ 60 (besonders hochwertige landw. Flächen) dar.
Auf Nachfrage erläutert Frau Schirferneder, dass festgesetzte Überschwemmungsgebiete nicht von vornherein ausgeschlossen sind, sondern unter bestimmten Voraussetzungen für Freiflächen-PV zugelassen werden können.
Bürgermeister Reff regt an, ein vernünftiges prozentuales Maß der geeigneten Flächen festzulegen, wo der Markt Geisenhausen Freiflächen-PV-Anlagen am wenigsten als störend erachtet und zulassen möchte. Hier vertritt Gemeinderat Franz Wolfsecker eine gegenteilige Meinung, weil seiner Ansicht eine Prozentobergrenze bei Investoren ein „Windhundverfahren“ für Neuanträge auslösen könnte. Ferner sieht Wolfsecker die Zukunft der Freiflächen-PV bei sogenannten Agri-PV-Anlagen, die landwirtschaftliche Lebensmittelproduktion und Solarstromerzeugung nebeneinander und nicht in Konkurrenz ermöglichen. Demgegenüber hält GR Barth Agri-PV nur als bedingt geeignet für die weitere landwirtschaftliche Nutzung. Franz Wolfsecker hält über die vorliegende Studie hinaus ein Gestaltungshandbuch bzw. einen Kriterienkatalog der Gemeinde für die Zulassung von Anlagen für erforderlich, nach dem sich Investoren bei Ihren Planungen und Antragstellungen orientieren können. Dem erwidert der Vorsitzende, dass jedes neue Vorhaben sowieso im Rahmen eines Antrags auf Bauleitplanung einzeln diskutiert und von der Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit individuell entschieden werden muss. Die vorliegende Studie stelle auf jeden Fall einen ersten Baustein für die Bewertung künftiger Anfragen zur Genehmigung von Freiflächen-PV-Anlagen dar. Gemeinderat Dr. Köppen regt an, in der Solarstudie zusätzlich bei den landwirtschaftlichen Flächen zwischen den aktuell als Acker und als Dauergrünland bewirtschafteten Flächen zu differenzieren und auch landwirtschaftliche Fachstellen einzubeziehen. GR Fischer und weitere sprechen sich dafür aus, den Bodenwert als Kriterium zu berücksichtigen, wobei die Überlegung angestellt wird, die Grenze für Ausschlussflächen niedriger als bei 60 anzusetzen. Als Grundlage für diese Entscheidung werden vom Büro Längst weitere Karten erbeten, die auch geringere Bodenwerte als Grenze darstellen. Frau Schirferneder sagt die gewünschten Ergänzungen zu.
Nach weiterer Diskussion kommt der Gemeinderat überein, die vorliegende Studie als Grundlage zu betrachten und in den Fraktionen weitere Kriterien zu erarbeiten, die dann der Verwaltung übersandt werden sollen.

Datenstand vom 23.11.2022 09:35 Uhr