Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung einer Stützwand und Geländeauffüllung, Fl.-Nr. 442/45, Gemarkung Geisenhausen, Sebastian-Kneipp-Straße 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.09.2022 ö 2.10

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Pfarrfeld-Erweiterung" und entspricht nicht den Festsetzungen. Es soll eine Stützwand mit einer Höhe zwischen 0,50 m und 1,00 m errichtet werden. Zudem soll das Gelände um 0,40 m bis 0,90 m aufgefüllt werden. Die Stützwand ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da sie den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreitet. Auch die Auffüllung ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 9 BayBo verfahrensfrei, die sie den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m und eine Fläche von 500 m² nicht überschreitet. Die Stützwand ist laut Bebauungsplan unzulässig und bedarf daher einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Die Auffüllung bedarf einer Befreiung, da laut Bebauungsplan nur Auffüllungen bis 0,50 m zulässig sind. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Den Vorhaben und den Befreiungen vom Bebauungsplan wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2022 08:20 Uhr