Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung von zusätzlichen Stellplätzen, Fl.-Nr. 12/0, Gemarkung Geisenhausen, Bahnhofstraße 16


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.10.2022 ö 2.4

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Um die Dräxlmaier-Villa“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Es sollen drei zusätzliche Stellplätze errichtet werden. Die Stellplätze sind gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. b BayBO verfahrensfrei, da die Stellplätze eine Gesamtfläche von 300 m² nicht überschreiten. Die Stellplätze werden außerhalb der im Bebauungsplan "Um die Dräxlmaier-Villa" festgesetzten Baugrenzen errichtet. Somit bedarf es einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.12.2022 08:33 Uhr