Antrag auf Isolierte Befreiung - Neubau eins Carports, Fl.-Nr. 177/17, Gemarkung Geisenhausen, Hopfenstraße 40


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.10.2022 ö 2.5

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hopfengarten“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Der zur Errichtung angedachte Carport umfasst eine Fläche von ca. 17 m². Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO verfahrensfrei, da der Carport eine Gesamtfläche von 50 m² nicht überschreitet. Der Carport wird außerhalb der im Bebauungsplan "Hopfengarten" festgesetzten Baugrenzen errichtet. Zudem weichen die Dachform, die Dachneigung und die Dacheindeckung vom Bebauungsplan ab. Die Garage wäre dem Haupthaus anzupassen und somit mit Satteldach und roten Ziegeln zu errichten. Der Bauherr plant jedoch ein Flachdach. Somit bedarf es einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.12.2022 08:33 Uhr