Ausbau eines Keller- und Dachgeschosses zur Wohnnutzung, Fl.-Nr. 31/36, Gemarkung Geisenhausen, Poststraße 56


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.12.2022 ö 2.1

Diskussionsverlauf

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Poststraße“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Auf den Einzelhausgrundstücken sind maximal zwei Wohneinheiten zulässig. Diese beiden Wohneinheiten sind bereits im Bestand. Der Bauherr plant die Erweiterung des Gebäudes um zwei weitere Wohneinheiten auf insgesamt vier Wohneinheiten. Der Bauherr weist fünf Stellplätze nach. Gemäß Baugenehmigungsbescheid aus dem Jahr 2004 sind für die beiden Wohneinheiten zwei Stellplätze ausreichend. Laut Bebauungsplan sind für zwei Wohneinheiten drei Stellplätze nachzuweisen. Somit sind fünf Stellplätze ausreichend. Die Nachbarn wurden am Verfahren beteiligt und stimmen dem Vorhaben zu.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben und den beantragten Befreiungen des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2023 10:01 Uhr