Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Sichtschutzzaunes, Fl.-Nr. 571/9, Gemarkung Geisenhausen, Lisztstraße 20


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.12.2022 ö 2.11

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Fimbacher Feld“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Ein Sichtschutzzaun aus Mauerwerk, Steingabionen gemischt mit Schieferplatten soll errichtet werden. Die Höhe der Einfriedung beträgt 2,00 m. Die Einfriedung ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da sie den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreitet. Die Einfriedung bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO, da die max. zulässige Höhe von 1,20 m überschritten wird. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2023 10:01 Uhr