Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Sichtschutzzaunes, Fl.-Nr. 174/14, Gemarkung Geisenhausen, Lindenstraße 15


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.12.2022 ö 2.13

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „An der Lockerlgasse“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Ein Sichtschutzzaun aus Metall und Holz soll entlang der östlichen und südlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Die Höhe der Einfriedung beträgt 1,80 m. Die Einfriedung ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da sie den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreitet. Die Einfriedung bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO, da die max. zulässige Höhe über der Straßenoberkante von 1,00 m überschritten wird. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Dem Antrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2023 10:01 Uhr