Solarstudie und Richtlinien für die Genehmigung von Freiflächen-PV-Anlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.02.2023 ö 2

Diskussionsverlauf

In der Oktobersitzung 2022 wurde vom Landschaftsarchitekturbüro Längst & Voerkelius der Entwurf der Solarstudie für den Markt Geisenhausen vorgestellt. Das Büro wurde beauftragt, weitere Planungsdetails aufzuzeigen. Die Ausarbeitungen hierzu wurden am 20.12.2022 an die Gemeinderatsmitglieder verteilt. Im Namen der CSU-Fraktion hat GR Franz Wolfsecker einen Entwurf von Kriterien bzw. Leitlinien für die Beurteilung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindebereich Geisenhausen eingereicht. Diesem Vorschlag wurden von der Verwaltung in einer Tabelle die Kriterien einiger anderer Gemeinden und ein Vorschlag der Verwaltung gegenübergestellt sowie ein Vorschlag für Leitlinien ausgearbeitet.
In der ausführlichen Beratung wird zunächst diskutiert, ob es sinnvoll ist, einzelne Punkte der Leitlinie konkreter und eindeutiger zu fassen, um Investoren klare Regeln als Anhaltspunkte zu geben oder offener zu lassen, um einen weiteren Entscheidungsspielraum des Gemeinderates zu erhalten. Eine Einzelbeurteilung und Einzelentscheidung wird in jedem Fall unverzichtbar sein. Unterschiedliche Auffassungen bestehen auch zur Frage, ob eine bestimmte Ackerzahl als Grenze für die Zulassung von Freiflächen-PV definiert werden soll oder z. B. die Ackerzahl ganz unberücksichtigt bleiben und stattdessen die landwirtschaftliche Nutzbarkeit des Grundstückes insgesamt betrachtet werden soll. Ob sog. Agri-PV-Anlagen auch in die vorgeschlagene Begrenzung auf insgesamt 120 ha Freiflächen-PV im Gemeindegebiet eingerechnet werden sollen, thematisiert GR Franz Wolfsecker. Einig ist man sich allgemein, dass es sinnvoller wäre, wenn die begrenzten Einspeisekapazitäten des Netzbetreibers für mehr PV-Dachanlagen als für Freiflächenanlagen genutzt würden. Einheimischen Betreibern den Vorzug vor Investoren zu geben und die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung an beantragten Freiflächenanlagen höher zu bewerten, werden als Anregungen vorgebracht.
Zusammenfassend wird vereinbart, die Leitlinien zur nächsten Gemeinderatssitzung noch einmal zu überarbeiten und dabei insbesondere einen Ackerwert von 58 festzuschreiben, ab dem landwirtschaftliche Grundstücke nicht mit Freiflächen-PV überplant werden. Ferner sollen auswärtige Investoren nur dann zugelassen werden, wenn sie sich zu einer Bürgerbeteiligung von mindestens 25 % an den Investitionskosten verpflichten und diese nachweisen.

Datenstand vom 29.03.2023 13:41 Uhr