Straße nach Feichten - Widmung zur Gemeindeverbindungsstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 5

Diskussionsverlauf

Nach Fertigstellung und Vermessung (vgl. FN 395 Gemarkung Salksdorf) der 2020 sanierten und ausgebauten Straße nach Feichten soll das Straßenbestandsverzeichnis berichtigt werden. Momentan ist etwa die Hälfte der jetzigen Straße als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet. Der Rest war als Privatstraße nicht gewidmet. Der gesamte Neubau ist nun als Gemeindeverbindungsstraße gemäß Art. 46 Nr. 1 BayStrWG zu widmen.

Beschluss

Der Markt Geisenhausen verfügt als örtliche Straßenverkehrsbehörde gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 1 BayStrWG die Widmung der Verkehrsfläche Fl.-Nr. 596/3 der Gemarkung Salksdorf zur Gemeindeverbindungsstraße. Anfangspunkt ist die Fl.-Nr. 565/0 der Gemarkung Salksdorf beim Anwesen Feichten 39. Endpunkt ist die Einmündung zur Kreisstraße LA 8 (Fl.-Nr. 369/1, Gemarkung Salksdorf). Die Länge beträgt 721 m. 
Als Eigentümer der Straßenfläche besitzt der Markt Geisenhausen gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2023 13:41 Uhr