Widmung bzw. Ergänzung der Ortsstraße Bahnhofstraße im Baugebiet "Um die Dräxlmaier-Villa"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 6

Diskussionsverlauf

Nach Fertigstellung und Übergabe durch den Vorhabensträger soll die Widmung des neu gebauten Abschnittes der Bahnhofstraße zur Ortsstraße durch die Gemeinde erfolgen. Alle erforderlichen Unterlagen gemäß Erschließungsvertrag vom 10.02.2020 wurden an die Gemeinde ausgehändigt. Daraufhin konnte die Messungsanerkennung und Auflassung am 19.12.2022 notariell beurkundet werden. Gemäß § 8 des Erschließungsvertrages kann nun die Widmung zur Ortsstraße erfolgen. Die Namensgebung wurde bereits in der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 03.03.2020 besprochen. 

Beschluss

Der Markt Geisenhausen verfügt als örtliche Straßenverkehrsbehörde gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG die Widmung der Verkehrsfläche Fl.-Nr. 12/9, Gemarkung Geisenhausen zur Ortsstraße „Bahnhofstraße“. Als Eigentümer der Straßenfläche besitzt der Markt gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2023 13:41 Uhr