Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges im Baugebiet "Um die Dräxlmaier-Villa"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 28.02.2023
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Nach Fertigstellung und Übergabe durch den Vorhabensträger soll die Widmung des neu gebauten Weges „Weg von der Bahnhofstraße zur Poststraße“ zum beschränkt-öffentlichen Weg für Fußgänger (eine Ausweisung als „gemeinsamer Geh- und Radweg ist aufgrund der geringen Breite des Weges nicht möglich; hierfür wären 2,50 m notwendig) durch die Gemeinde erfolgen. Alle erforderlichen Unterlagen gemäß Erschließungsvertrag vom 10.02.2020 wurden an die Gemeinde ausgehändigt. Daraufhin konnte die Messungsanerkennung und Auflassung am 19.12.2022 notariell beurkundet werden.
Beschluss
Der 1,5 m breite und 36,50 m lange Verbindungsweg Fl.-Nr. 12/19, Gemarkung Geisenhausen, zwischen dem neuen Teilstück der Bahnhofstraße und der Poststraße wird als selbständiger beschränkt-öffentlicher Weg „Weg von der Bahnhofstraße zur Poststraße“ gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgänger“ gewidmet
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.03.2023 13:41 Uhr