Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage anlässlich von Warenmärkten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.02.2023 ö 8

Diskussionsverlauf

Am 02.04.2023 wird die Tollemogei e.V. wieder den „Oster- und Frühlingsmarkt“ veranstalten und am 17.09.2023 veranstaltet der Christliche Bauernverein Geisenhausen den „Bauernmarkt“ mit „Arnbier“. Damit an diesen Tagen auch von 12.00 – 17.00 Uhr ein verkaufsoffener Sonntag der Ladengschäfte stattfinden kann, muss dies durch eine Gemeindeverordnung erlaubt werden. 
Der Entwurf der neuen Verordnung befand sich in den Sitzungsunterlagen.

Beschluss

Die Verordnung des Marktes Geisenhausen über die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage anlässlich von Warenmärkten wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage anlässlich von Warenmärkten vom 10.08.2022 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2023 13:41 Uhr