Haushalt 2023 - Haushaltsplan, Haushaltssatzung und Finanzplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.05.2023 ö beschließend 8

Diskussionsverlauf

Der Haushaltsplan 2023 und der Finanzplan 2022 bis 2026 wurden in Sitzungen des Haushaltsausschusses am 06.03.2023 (Vermögenshaushalt und Finanzplan) und am 29.03.2023 (Verwaltungshaushalt und Änderungen Vermögenshaushalt) vorberaten.
Der Entwurf des Haushaltsplans sieht in Einnahmen und Ausgaben wie folgt aus:
Verwaltungshaushalt:                27.798.000 €; (Vorjahr: 26.007.000 €)
Vermögenshaushalt:                 20.001.000 €; (Vorjahr: 16.748.000 €)
Gesamt:                        47.799.000 €; (Vorjahr: 42.755.000 €)

Die Haushaltsreden von 1. Bürgermeister Reff und für die Fraktionen GR Vögl (CSU), GR Kletzmeier (FWG), GR Fischer (SPD/FBG/GRÜNE), und GRin Graf (JLG) sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Die Haushaltssatzung wird vom Kämmerer verlesen.

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Geisenhausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt 
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 27.798.000,00 € 
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 20.001.000,00 € 
ab.

§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 
1.Grundsteuer 
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v. H. 
b) für die Grundstücke (B) 350 v. H. 
2. Gewerbesteuer 350 v. H. 

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.630.000,00 € festgesetzt.

§ 6
Keine weiteren Festsetzungen.

§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Beschluss 1

Die Haushaltssatzung 2023 mit Anlagen wird in der vorliegenden Form beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Finanzplan 2022 bis 2026 wird in der vorliegenden Form beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2023 13:43 Uhr