Nutzungsänderung - Abstellräume im Kellergeschoss zu einem Wohnappartement eines bestehenden Wohn- und Geschäftshauses, Fl.-Nr. 115/4, Gemarkung Geisenhausen, Kirchstraße 8


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.05.2023 ö 2.4

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Innenbereich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die bestehenden Abstellräume im Keller sollen zu einem Wohnappartement umgenutzt werden. Die Wohnfläche beträgt 30 m². Somit ist gemäß Garagen- und Stellplatzverordnung ein Stellplatz nachzuweisen. Da dieser nicht nachgewiesen wird, ist dieser von der Gemeinde abzulösen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRin Monika Kaletta beteiligt sich entsprechend Art. 49 GO, § 28 Abs. 2 GeschO nicht an der Beratung und Abstimmung.

Datenstand vom 19.07.2023 09:48 Uhr