Neubau eines Einfamilienwohnhauses an ein bestehendes Wohngebäude, Fl.-Nr. 164/4, Gemarkung Geisenhausen, Kastulusweg 1
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.05.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Bau- und Umweltausschuss | Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 17.05.2023 | ö | 2.5 |
Diskussionsverlauf
Nr. 1 und entspricht nicht den Festsetzungen. Das Baufenster wird an der Nordwestseite um 5,19 m und insgesamt um 65,9 m² überschritten. Zudem wird die maximal zulässige Traufhöhe von 7,00 m, um 0,38 m überschritten. Die Abstandsflächen werden eingehalten. Der Bauherr bestätigt den Einbau einer Regenwasserpufferanlage mit mind. 3 m³ Pufferung. Es werden zwei Stellplätze nachgewiesen. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GRin Monika Kaletta beteiligt sich entsprechend Art. 49 GO, § 28 Abs. 2 GeschO nicht an der Beratung und Abstimmung.