Bürgerantrag "Gegen den Ausbau der B 299 von Geisenhausen bis Vilsbiburg" - Entscheidung über die Zulässigkeit


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 20.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2023 ö 4

Diskussionsverlauf

Am 24.05.2023 wurde ein Bürgerantrag „Gegen den Ausbau der B 299 von Geisenhausen bis Vilsbiburg“ eingereicht, über dessen Zulässigkeit zu entscheiden ist.
Es sind die benannten Vertreter des Bürgerantrages sowie eine größere Zahl von Unterstützern des Bürgerantrags erschienen, denen das Rederecht eingeräumt wird. In der Folge entsteht eine ausführliche Diskussion bezüglich der Planungen des Staatlichen Bauamtes, die Herangehensweise an das Projekt ohne frühzeitige Information der betroffenen Anlieger und Grundstückseigentümer sowie die geltende Beschlusslage des Marktgemeinderates und die Vorstellung der Vorplanung in der Gemeinderatssitzung am 24.01.2023. Der Vorsitzende informiert über ein Gespräch, das er und die Fraktionssprecher am Vortag der Sitzung mit Vertretern des Staatlichen Bauamtes führten. Hierbei wurden die Anliegen der Antragsteller erörtert und vom Bauamt Bereitschaft gezeigt, einzelne Änderungen der Planung zu prüfen. An der Notwendigkeit des Ausbaus an sich hält das Bauamt jedoch fest. Die bisher nicht erfolgte Bürgerbeteiligung wurde eingefordert. Förmlich können Einwände gegen die Planung sowohl durch die Gemeinde, wie auch durch Betroffene im Rahmen des späteren Planfeststellungsverfahrens erhoben werden. 
Zur Zulässigkeit des Bürgerantrages an sich hat die Prüfung durch die Verwaltung ergeben, dass dieser aus formellen Gründen als unzulässig zurückzuweisen ist. Anders als vorgeschrieben, sind auf den Unterschriftslisten die vertretungsberechtigten Personen nicht genannt. Auch fehlt es an der Wiedergabe von Antrag und Begründung auf jeder einzelnen Unterschriftsliste. Der Rechtsaufsicht im Landratsamt Landshut wurde der Antrag ebenfalls zur Beurteilung vorgelegt, sie hat die Auffassung der Verwaltung bestätigt. Auf Nachfrage wird erläutert, dass nach dem Gesetzeswortlaut ein erneuter Bürgerantrag in der gleichen Angelegenheit innerhalb eines Jahres unzulässig wäre.

Beschluss

Der Bürgerantrag „Gegen den Ausbau der B 299 von Geisenhausen bis Vilsbiburg“ wird als unzulässig zurückgewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Datenstand vom 26.07.2023 11:09 Uhr